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Flygrafix verfügt gemäß § 20 Abs.1 Nr. 7 Luftverkehrs-Ordnung, § 1 Abs. 2 Nr. 11 Luftverkehrsgesetz über eine
gültige Zulassung und Aufstiegsgenehmigung durch die Landesluftfahrtbehörde Sachsen für das Bundesland Sachsen. Außerhalb von Sachsen beantragen wir Einzelaufstiegsgenehmigungen für Ihre
Projekte.
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Bitte beachten Sie, dass die Beantragung von Einzelaufstiegsgenehmigungen mit Extrakosten der jeweiligen Landesbehörde verbunden sein kann.
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Eine Genehmigung eines Einzelaufstieges kann bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen. Planen Sie diese Zeit bitte vorsorglich bei ihrem Projekt ein.
Zuständigen Landesdirektion für Sachsen:
Landesdirektion Sachsen
Luftverkehr und Binnenschifffahrt
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
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Für FlyGrafix besteht eine Luftfahrthaftpflichtversicherung bei der R+V Versicherung AG.
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Sie benötigen Informationen zum Thema Haftpflicht für UAS (Drohnen) ?
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Die R+V Generalagentur Volker Funke hilft Ihnen gern weiter!
R+V Generalagentur Volker Funke
Albert-Barthel-Str. 15
01796 Pirna
Tel.: 03501-520535
Mail: Volker.Funke(at)ruv.de